Mitglied im Verband kann werden, wer:
- mindestens mit dem 3. Dan Aikido graduiert ist und
- eigenverantwortlich ein eigenes Dojo, ein Dojo in einem Aikido-Verein oder in einer Aikido-Abteilung eines Vereines leitet und
- dort regelmäßig unterrichtet.
Treffen
Einmal jährlich – an einem Wochenende im März/April – zur Mitgliederversammlung, zu einer Aikido-Werkstatt (Raum zum Austausch von Erfahrungen und Ideen) und einem gemeinsamen Training. Wertvoll sind auch die inspirierenden Begegnungen mit den anderen Dojoleiter:innen am Rande der Veranstaltung.
Prüfungen
Alle Mitglieder des Verbandes können, nach Bestätigung ihrer Graduierung durch das Bundeslehrerkomitee (BLK), grundsätzlich bis zwei Grade unter ihrem aktuellen Grad Prüfungen in ihrem eigenen Dojo oder bei eigenen Schüler:innen abnehmen. Zur Abnahme von Dan-Prüfungen ist eine Dan-Prüfungsberechtigung des BLK erforderlich. Diese kann nach Absolvierung eines Fortbildungsprogramms beim BLK beantragt werden.