Mitglied im Verband kann werden, wer:
- mindestens mit dem 3. Dan Aikido graduiert ist und
- eigenverantwortlich ein eigenes Dojo, ein Dojo in einem Aikido-Verein oder in einer Aikido-Abteilung eines Vereines leitet und
- dort regelmäßig unterrichtet.
Mitglied im Verband kann werden, wer: